Außenwerbeanlagen
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet.
Genehmigungspflichtige Werbeanlagen
Die Rechtsgrundlage für das Aufstellen beziehungsweise Anbringen von Werbeanlagen liegt in der Bauordnung der jeweiligen Länder. Auch andere Regelungen wie Naturschutzgesetze oder die Straßenverkehrsordnung werden bei der Erteilung von Genehmigungen für Werbeanlagen berücksichtigt.
Es besteht grundsätzlich eine Genehmigungspflicht für Werbeanlagen. In jenen Fällen, in denen eine Baugenehmigung erforderlich ist, erfolgt die Prüfung der Werbeanlagen in einem sogenannten „vereinfachten Genehmigungsverfahren“.
Werbeanlagen, welche kleiner als 1 m2 sind.
Werbeanlagen, welche an Baustellen angebracht beziehungsweise aufgestellt sind.
Werbeanlagen für Veranstaltungen, die zeitlich begrenzt sind, wie beispielsweise Weihnachtsmärkte, Schützenfeste, Hinweise auf Veranstaltungen etc.
Werbeanlagen, welche an Verkaufsstellen für Printmedien, wie Zeitungen oder Zeitschriften, angebracht beziehungsweise aufgestellt werden.
Dekorationen beziehungsweise Auslagen in Schaufenstern.
Werbeanlagen, die an dem Ort der Leistung vorübergehend angebracht oder aufgestellt werden.
Werbeanlagen, welche in gemäß dem Bebauungsplan festgelegten Sondergebieten an der Stätte der Leistung angebracht werden.
Werbeanlagen, die in Form von Anschlägen angebracht werden.
Werbeanlagen, die im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen beziehungsweise Abstimmungen angebracht beziehungsweise aufgestellt werden.
Profilbuchstaben
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